Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) zur gegenseitigen Datenübernahme der CLARIN-D-Zentren
Motivation
Alle Zentren der CLARIN-D Initiative unterhalten eigene Datenzentren, in denen selbst erstellte Forschungsdaten zitierfähig vorgehalten und archiviert werden, sowie Datenmanagement-Dienste für Forschende angeboten werden, die nach einem sicheren Archivkontext für in Projekten mit festen Laufzeiten erstellte Forschungsdaten suchen. Da CLARIN-D selbst derzeit einen wesentlichen Teil der Finanzierung im Rahmen der Projektfinanzierung erhält, hat CLARIN-D von vornherein Anstrengungen unternommen, um über die Projektfinanzierung hinaus eine nachhaltige Datenhaltung zu gewährleisten.
CLARIN-D ist modular konzipiert als Kooperation von Zentren mit einer starken gemeinsamen technischen Infrastruktur und verbindlichen Standards. Diese modulare Konzeption ist ein wesentlicher Bestandteil des Nachhaltigkeitskonzepts von CLARIN-D, da neben der nationalen Bedeutung auch die einzelnen Zentren und Länder ein Interesse am Betrieb der Infrastruktur haben und zur Finanzierung beitragen.
Derzeit wird CLARIN-D von der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesministerium für Forschung und Bildung sowie sieben Bundesländern mittelbar oder unmittelbar mitgetragen, nämlich durch Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Saarland und Sachsen. Daneben haben alle CLARIN-D-Zentren längerfristige Zusagen zum Unterhalt durch die beherbergenden Institutionen aus universitärer und außeruniversitärer Forschung.
Um die Verlässlichkeit der Datenzentren innerhalb der CLARIN-D-Initiative zu verstärken, ist darüber hinaus vorgesehen, dass die CLARIN-D-Zentren miteinander kooperieren, um neben gemeinsamer Schnittstellen und Kollaboration auch füreinander Rückfalloptionen anbieten zu können, d.h. für den Fall, dass ein Zentrum bestimmte Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann oder Angebote nicht mehr zur Verfügung stellen kann.
Übereinkunft zur gegenseitigen Datenübernahme von CLARIN-D-Zentren
CLARIN-D-Zentren arbeiten im Bereich des Datenmanagements miteinander zusammen und sind bemüht, gegenseitige Rückfalloptionen anzubieten. Daher kommen die unterzeichnenden CLARIN-D-Zentren miteinander in folgenden Punkten überein:
- Alle CLARIN-D-Zentren sind den Ideen des Open Access verpflichtet und bemühen sich darum, eigene Daten und Daten Dritter zumindest für die akademische Forschung frei zugänglich machen zu können. Dazu folgen die CLARIN-D-Zentren den Empfehlungen des CLARIN ERIC zur Verwendung von offenen Lizenzen, wenn immer möglich.
- Wenn ein CLARIN-D-Zentrum unabhängig von den Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Daten nachhaltig zu archivieren, ist es bereit, den anderen CLARIN-D-Zentren diese Daten zur Archivierung und Verbreitung bereitzustellen.
- Wenn ein CLARIN-D-Zentrum unabhängig von den Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Daten nachhaltig zu archivieren und sein Datenmanagement abwickeln muss, verpflichten sich die anderen CLARIN-D-Zentren, ergebnisoffen nach Möglichkeiten zu suchen, die Daten des Zentrums zu übernehmen.
- Diese Übereinkunft wird dadurch beschränkt, dass es Datensätze gibt, bei denen ein datenhaltendes Zentrum auf Grund von Datenüberlassungsverträgen von Datengebern oder zugrundeliegenden Lizenzen für Daten Dritter nicht berechtigt ist, diese Daten – in Gänze oder in großen Teilen – weiterzugeben.
- Außerdem wird diese Übereinkunft dadurch beschränkt, dass Daten eines Zentrums, etwa auf Grund von Größe oder Beschaffenheit, nicht oder nicht von jedem Zentrum übernehmbar sind.
- Die CLARIN-D-Zentren sind aufgefordert, basierend auf den Metadaten, die sie zu den angebotenen Daten anbieten, ein Inventar zu erstellen und zu vermerken, welche Datensätze auf Grund von rechtlichen oder technischen Beschränkungen für nicht in andere Zentren übertragbar halten oder wo sie mögliche Herausforderungen bei den eigenen Daten sehen würden, wenn ein anderes Zentrum sie übernehmen würde, etwa die Regelungen zum Eintritt in bestehende Datenüberlassungsverträge.
Beteiligte Zentren
Jedes CLARIN-D-Zentrum (siehe Aufstellung und Beschreibung der Zentren) ist Teil dieser Übereinkunft